
















Dem Schularzt obliegt die Gesundheitspflege der Schülerinnen und Schüler seiner Schule. Damit werden alle Bereiche umschrieben, die dienen können, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und/ oder zu verbessern. Der Schularzt nimmt diese Tätigkeit in gemeinsamer Absprache mit dem Schulleiter und den Lehrerinnen und Lehrern vor und berät sie auch zu Themen im gesamten Bereich der Medizin.
Dazu sind Schularztstunden festgelegt worden: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 – 10 Uhr im Schularztzimmer Jede Schülerin und jeder Schüler kann den Schularzt zu einem vertrauensvollen Gespräch aufsuchen. Der Schularzt unterliegt dabei der absoluten ärztlichen Schweigepflicht.
Die Hauptaufgaben des Schularztes:
Ein paar Gedanken zum Sportunterricht:
Mens sana in corpore sano, haben die alten Römer gesagt. Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper, oder: Toben macht schlau. Körperliche Fitness und gesteigertes Denkvermögen bedingen einander. Der Schulsport – Unterricht ist mit ein bis zwei Stunden pro Woche dafür sicher nicht ausreichend, er kann lediglich einen Anreiz zu weiterer Sportausübung in der Freizeit bieten. Der Schularzt bietet deshalb einem Schüler oder einer Schülerin, die z.B. wegen einer Verkühlung oder einer Verstauchung einer Hand in die Schularztstunde kommt, eine differenzierte Teilnahme am Schulsport an, vermeidet aber möglichst eine vollständige Befreiung.
Zusammenfassung: Die schulärztliche Sprechstunde dient der vertrauensvollen Hilfe und Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler.
Ihr Schularzt Dr. Peter Arends

Höhere Bundeslehranstalt und Fachschule für wirtschaftliche Berufe
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